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   LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER   

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https://dejure.org/2006,107732
LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER (https://dejure.org/2006,107732)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER (https://dejure.org/2006,107732)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 07. August 2006 - L 9 AS 211/06 ER (https://dejure.org/2006,107732)
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2006 - L 9 AS 31/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06
    Dabei muss die Grenze, die als angemessen gilt, gewährleisten, dass der Hilfeempfänger jederzeit auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles kostenangemessene Wohnung anmieten kann (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER).

    Hierbei ist regelmäßig der Tabellenwert der rechten Spalte ohne weitere Zuschläge zu berücksichtigen (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. März 2006 - L 9 AS 31/06 ER).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06
    Eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung, wie sie von dem Beschwerdegegner mit der begehrten Verpflichtung der Beschwerdeführerin zur Auszahlung von Unterkunftskosten in tatsächlicher Hinsicht begehrt wird, ist demnach nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 79, 69, 74 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2004 - 12 LC 67/04

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten; Angemessenheitsprüfung im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06
    Wenn - wie hier - verallgemeinerungsfähige und aussagekräftige Aussagen betreffend die Lage auf dem Wohnungsmarkt - insbesondere Mietspiegel - nicht vorhanden sind, haben die Verwaltungsgerichte sich zunächst an der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) orientiert (OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Juni 2004, 12 LC 67/04 - in FEVS 55, 501 ff).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2006 - L 9 AS 1/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06
    Von einer Ausnahme ist insoweit lediglich dann auszugehen, wenn die Nichtgewährung von Leistungen in der Vergangenheit noch bis in die Gegenwart fortwirkt, etwa weil der Hilfebedürftige Schulden gemacht hat, deren Rückzahlung keinen weiteren Aufschub duldet (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss des Senates vom 10. Februar 2006, Az.: L 9 AS 1/06 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem

    Es mag zwar darüber gestritten werden, ob es für das Gebiet der Stadt Hannover zutreffend ist, auf die Wohngeldtabelle abzustellen (vgl. hierzu: Senatsbeschluss vom 8. März 2006 in L 9 AS 69/06 ER; vgl. aber auch Beschluss vom 7. August 2006 L 9 AS 211/06 ER, in dem deutlich gemacht wird, dass es dafür auf eine gesteigerte Glaubhaftmachung seitens des Leistungsträgers ankommt).
  • SG Hannover, 19.06.2007 - S 17 AS 1074/07
    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.04.2007 - L 7 AS 494/05; Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 23.05.2007 - L 13 AS 11/06 ER; Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen.

    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 30.03.2007 - L 7 AS 732/06 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.

  • SG Hannover, 14.03.2007 - S 17 AS 634/06
    Die Kammer wählt in Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006 - L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 19.06.2006 - L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006 - L 7 AS 443/05 ER) sowie anderer Obergerichte (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.05.2006 - L 13 AS 510/06 ER-B) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Voraussetzung für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006 - 7b AS 18/06 R) - die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (Wohngeldtabelle), wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung für die Kammer darstellen (Urteil der Kammer vom 22.11.2006 - S 17 AS 684/06; Urteil vom 14.02.2007 - S 17 AS 474/06).

    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06 und vom 23.03.2006 - L 8 AS 388/05 sowie beispielsweise im Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007 - L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007 - L 8 AS 499/05 ER; Beschluss vom 16.01.2007 - L 13 AS 9/06 ER; Beschluss vom 22.09.2006 - L 6 B 170/06 AS; Beschluss vom 31.08.2006 - L 8 AS 365/06 ER; Beschluss vom 30.08.2006 - L 6 AS 464/06 ER; Beschluss vom 24.08.2006 - L 8 AS 133/06; Beschluss vom 11.08.2006 - L 8 AS 206/05 ER; Beschluss vom 07.08.2006 - L 9 AS 211/06 ER; Beschluss vom 03.08.2006 - L 9 B 176/06 AS; Beschluss vom 10.05.2006 - L 9 AS 287/06 ER), weil ihr die Aufteilung in verschiedene Bauklassen in der vorliegenden Art nicht angemessen erscheint und die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung wohl nicht so exakt ist, wie sie auf den ersten Blick erscheinen mag: Eine in den sechziger Jahren erbaute Wohnung kann infolge einer Modernisierung einen höherwertigen Standard aufweisen und damit einen deutlich höheren Mietzins erzielen, als eine Mitte der neunziger Jahre gebaute Wohnung im unsanierten Jetztzustand.

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